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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2008 - 5 Sa 114/07   

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https://dejure.org/2008,8658
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2008 - 5 Sa 114/07 (https://dejure.org/2008,8658)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.07.2008 - 5 Sa 114/07 (https://dejure.org/2008,8658)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. Juli 2008 - 5 Sa 114/07 (https://dejure.org/2008,8658)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Lehrerpersonalkonzept Mecklenburg-Vorpommern - Nichtteilnehmer - Anspruch auf nachträgliche Zulassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Teilzeitarbeit nach dem Lehrerpersonalkonzept Mecklenburg-Vorpommern (LPK) anhand des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes; Zuteilung und Verteilung der Erwerbschancen von Lehrkräften; Zulässigkeit einer dauerhaften Behandlung als ...

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; KSchG § 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3; KSchG § 2
    Beschäftigungssicherung; Gleichbehandlung; Lehrer; Lehrerpersonalkonzept MV; Schule; Teilzeitarbeit - ehrerpersonalkonzept Mecklenburg-Vorpommern - Nichtteilnehmer - Anspruch auf nachträgliche Zulassung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.11.2006 - 2 Sa 117/06
    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2008 - 5 Sa 114/07
    Dass die Lehrkräfte, die von Anbeginn an der flexiblen Teilzeitarbeit teilgenommen haben, eine nachträgliche Teilnahme weiterer Lehrkräfte als "ungerecht empfinden" würden (so LAG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 01.11.2006 - 2 Sa 117/06 - juris.de veröffentlicht juris-RNr. 23) reicht für sich genommen nicht aus; dieses Empfinden ist vielmehr nur beachtlich, wenn es auf sachlich anerkennenswerten Erwägungen aufbaut.

    Das weiter vorgebrachte Argument, die Zulassung einer nachträglichen Teilnahme führe zukünftig zu Nachteilen für die Lehrkräfte, die bereits von Anbeginn an der flexiblen Teilzeitarbeit teilgenommen haben (so die Vorinstanz und auch LAG MV 01.11.2006 a. a. O.), ist zwar rechnerisch nachvollziehbar.

    Es handele sich um "ungerechten Vorteile" und damit sei die Verweigerung sachlich gerechtfertigt (Urteil vom 01.11.2006 - 2 Sa 117/06 - auf juris.de veröffentlicht).

  • BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Besoldungsstrukturgesetz 1990

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2008 - 5 Sa 114/07
    3 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich nicht, Stichtage einzuführen, obwohl das unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt, insbesondere wenn sich die tatsächliche Situation derjenigen Personen, die gerade noch in den Genuss einer Neuregelung kommen, nur geringfügig von der Lage derjenigen unterscheidet, bei denen diese Voraussetzungen fehlen (BVerfG 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 - DVBl. 1995, 1232 = NVwZ 1996, 580, zu B I 2 der Gründe m. w. .N).

    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsregelungen muss sich darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zustehenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar war (BVerfG 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 - a. a. O., m. w. N.).

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2008 - 5 Sa 114/07
    Genau für diese Situation des Zweifelns hat das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung entwickelt, nach der der Arbeitgeber rechtlich gehalten sei, dem Arbeitnehmer eine Änderungskündigung auszusprechen, damit dieser gerichtlich klären lassen kann, ob die schmerzhaften Einschnitte tatsächlich sozial gerechtfertigt sind (vgl. nur BAG Urteil vom 21.04.2005 - 2 AZR 132/04 - BAGE 114, 243 = AP Nr. 79 zu § 2 KSchG 1969 = NZA 2005, 1289).
  • BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06

    Stichtagsregelung im Sozialplan

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2008 - 5 Sa 114/07
    Diese Rechtsprechung gilt auch für betriebliche Regelungen in Form eines Sozialplans (BAG 19.2.2008 - 1 AZR 1004/06 - DB 2008, 1384 = NZA 2008, 719).
  • BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 189/05

    Turboprämie" - Klageverzicht als Bedingung für Abfindung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2008 - 5 Sa 114/07
    Aus einer vergleichbaren Interessenslage heraus hat das BAG inzwischen auch sogenannte Turboprämien gebilligt, also zusätzliche Abfindungen, die nur für den Fall gezahlt werden, dass der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt (BAG 03.05.2006 - 4 AZR 189/05 - BAGE 118, 152 = AP Nr. 17 zu § 612a BGB = DB 2006, 2638).
  • BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 4/03

    Stichtagsregelung für den Ausschluss der Beihilfeberechtigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2008 - 5 Sa 114/07
    Diese Grundsätze wendet auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung zu Stichtagsregelungen in Tarifverträgen an (vgl. nur BAG Urteil vom 16. Dezember 2004 - 6 AZR 652/03 -, zu 3 b der Gründe m. w. N.; 18. März 2004 - 6 AZR 4/03 - AP BeihilfeVO NRW § 1 Nr. 4, zu 4 a der Gründe).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 1 Sa 528/05

    Teilzeitarbeit - Lehrkraft - Nichtteilnahme am Lehrerpersonalkonzept

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2008 - 5 Sa 114/07
    Denn wie die 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts bereits mit Urteil vom 18.10.2001 (1 Sa 75/01, auf juris.de veröffentlicht) entschieden und jüngst nochmals bekräftigt hat (Urteil vom 15.07.2008 - 1 Sa 528/05), hätte das beklagte Land bei einer Ablehnung der freiwilligen Teilnahme an der flexiblen Teilzeitarbeit auch eine Änderungskündigung zur Erzwingung dieser Teilnahme aussprechen können, um so in einem nicht unter Zeitdruck durchgeführten geordneten Verfahren klären zu können, ob die angetragenen Änderungen sozial gerechtfertig sind.
  • BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 652/03

    Tarifauslegung - Stichtagsregelung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2008 - 5 Sa 114/07
    Diese Grundsätze wendet auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung zu Stichtagsregelungen in Tarifverträgen an (vgl. nur BAG Urteil vom 16. Dezember 2004 - 6 AZR 652/03 -, zu 3 b der Gründe m. w. N.; 18. März 2004 - 6 AZR 4/03 - AP BeihilfeVO NRW § 1 Nr. 4, zu 4 a der Gründe).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2001 - 1 Sa 75/01

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Berechtigung des Arbeitgebers zur

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2008 - 5 Sa 114/07
    Denn wie die 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts bereits mit Urteil vom 18.10.2001 (1 Sa 75/01, auf juris.de veröffentlicht) entschieden und jüngst nochmals bekräftigt hat (Urteil vom 15.07.2008 - 1 Sa 528/05), hätte das beklagte Land bei einer Ablehnung der freiwilligen Teilnahme an der flexiblen Teilzeitarbeit auch eine Änderungskündigung zur Erzwingung dieser Teilnahme aussprechen können, um so in einem nicht unter Zeitdruck durchgeführten geordneten Verfahren klären zu können, ob die angetragenen Änderungen sozial gerechtfertig sind.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.09.2006 - 2 Sa 101/06
    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2008 - 5 Sa 114/07
    Im Gegensatz hierzu geht die 2. Kammer des Gerichts in ihrer Rechtsprechung davon aus, die Entscheidung des beklagten Landes zur nachträglichen Teilnahme stehe in seinem Ermessen und die Nichtteilnehmer hätten lediglich einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27.09.2006 - 2 Sa 101/06 - auf juris.de veröffentlicht).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 522/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit - Orchestermusikerin

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05

    Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 368/99

    Gleichbehandlung von Teilzeitkräften

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 685/08

    Lehrerpersonalkonzept - nachträgliche Teilnahme

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Juli 2008 - 5 Sa 114/07 - aufgehoben.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2008 - 5 Sa 318/07

    Lehrerpersonalkonzept MV - Anspruch auf nachträgliche Teilnahme am

    Will das beklagte Land einen später gestellten Antrag einer Lehrkraft, die es zu den Nichtteilnehmern zählt, auf nachträgliche freiwillige Teilnahme an der flexiblen Teilzeitarbeit ablehnen, müssen die Gründe für die Ablehnung daher dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz standhalten (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern 22. Juli 2008 - 5 Sa 114/07 - auf juris.de veröffentlicht, derzeit anhängig beim BAG zum Aktenzeichen 9 AZR 685/08).
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